Standard-Jagdhunde-Prüfung (SJP)

SJP (De Standaard Jachthondenproef )

Die Standard Jagdhundeprüfung (SJP) entspricht in etwa den Anforderungen eines Clubdiplomtag (CDD), jedoch wird Wild eingesetzt und es besteht eine jagdnahe Ausrichtung. 

Prüfung A: Folgen an der Leine und ohne Leine
a. Der Hund muss seinem Hundeführer über eine Strecke von ca. 30 Metern folgen. Der Hinweg ist an der Leine, der Rückweg ohne Leine zu absolvieren.
b. Die Strecke hat die Form eines Z. Das bedeutet, dass der Hundeführer jeweils eine rechtwinklige Kurve
– mit dem Hund innen und eine rechtwinklige Kurve
– mit dem Hund außen fahren muss 
c. Beim Folgen ohne Leine muss der Hundeführer Halsband und Leine so verstauen, dass der Hund weder behindert noch berührt werden kann.
d. Prüfung A wird immer in Kombination mit Prüfung B durchgeführt.
Bewertung der Prüfung
a. Für den gesamten Test wird eine Punktzahl vergeben, wobei das Fußlaufen an der Leine und ohne Leine in der Endbewertung gleich gewichtet wird. Beide Teile, also das Fußlaufen an der Leine und ohne Leine, müssen zufriedenstellend absolviert werden.
b. Der Test gilt als bestanden, wenn der Hund an der Leine seinen Hundeführer nicht wiederholt durch Ziehen, Vorlaufen oder Schnüffeln behindert und wenn er ohne Leine seinem Hundeführer folgt, ohne ihn wiederholt durch Zurückfallen, Vorlaufen, Vorlaufen oder Schnüffeln zu behindern.
c. Der Test wird perfekt von dem Hund absolviert, der an der Leine aufmerksam ist und seine Schulter konsequent auf Höhe des Knies seines Hundeführers hält, wobei die Leine locker hängt. Der Hund benötigt praktisch keine Aufmerksamkeit vom Hundeführer, und dieser muss seinen Befehl nicht wiederholen. Auch der Hund, der ohne Leine seine Schulter konstant auf Höhe des Knies seines Hundeführers hält, benötigt praktisch keine Aufmerksamkeit vom Hundeführer, und dieser muss seinen Befehl nicht wiederholen.

Prüfung B: Vorsenden und Rückruf auf Kommando
a. Der Hund muss vom Endpunkt von Prüfung A ohne Halsband und Leine vorgeschickt werden. Der/Die Richter/in gibt die Richtung vor, in die der Hund geschickt werden soll.
b. Der Hund muss sich auf eine Entfernung von ca. 30 Metern ausreichend frei bewegen können.
c. Anschließend muss der Hund auf Kommando zum Hundeführer zurückkommen.
d. Der Hundeführer muss dieses Kommando unmittelbar nach Anweisung des/der Richters/Richterin geben.
e. Prüfung B wird immer in Kombination mit Prüfung A durchgeführt. Nach Abschluss von Prüfung B wird der Hund wieder angeleint.
f. Die Prüfung ist beendet, sobald der Hund angeleint ist.
Bewertung der Prüfung
a. Es ist nicht erlaubt, den Hund in eine vom Hundeführer selbst gewählte Richtung vorzuschicken.
Der Hund muss sich auf eine Entfernung von ca. 30 Metern ausreichend frei bewegen können. Der Hundeführer muss während der gesamten Prüfung an seinem Platz bleiben. Bezüglich des Rückrufsignals kann die Kombination aus Aufmerksamkeit und Ausführung des Signals als ein einziger Befehl gewertet werden.
b. Der Test gilt als erfolgreich absolviert, wenn der Hund nach Ansicht des Richters ausreichend frei ist, genügend Abstand genommen hat und anschließend nach höchstens drei Befehlen innerhalb angemessener Zeit zu seinem Hundeführer kommt, sodass dieser ihn sofort anleinen kann.
c. Der Test gilt als perfekt absolviert, wenn der Hund nach einem einzigen Befehl sofort losläuft, sich nach schnellem Überbrücken eines ausreichenden Abstands völlig frei bewegt und anschließend nach einem einzigen Befehl sofort und sehr schnell zurückkommt und, ohne einen weiteren Befehl erhalten zu haben, von sich aus direkt vor oder neben den Hundeführer tritt.

Prüfung C: Ablage/Halten des festgelegten Platzes
a. Der Hund muss den festgelegten Platz ohne Halsband, Leine und ohne bei sich gelassene Gegenstände halten, bis ihn sein Hundeführer abholt.
b. Der Hundeführer muss sich eine volle Minute lang außerhalb des Sichtfelds des Hundes aufhalten.
c. Der Richter muss sicherstellen, dass der Hund weder durch Geruch noch durch die Anordnung der Prüfung erkennen kann, dass sich sein Hundeführer in unmittelbarer Nähe befindet. Der Platz muss so gewählt sein, dass sich der Hundeführer in die Richtung, in die der Hund gesetzt wurde, entfernen kann, um außer Sichtweite des Hundes zu gelangen.
d. Nach etwa 30 Sekunden wird auf Anweisung des Richters ein grüner Dummy in etwa 30 Metern Entfernung in Richtung des Hundes geworfen, im offenen Gelände. Der Werfer ruft einmal „Partout!“, um die Aufmerksamkeit des Hundes zu erregen. Die Attrappe muss vom Ablageort aus für den Hund sichtbar auf dem Boden liegen. Der Werfer bleibt vom Moment des Werfens bis zum Aufnehmen der Attrappe an derselben Stelle stehen.
e. Nach Ablauf einer Minute darf der Hundeführer den Hund auf Anweisung des Richters aufnehmen.
f. Die Prüfung ist beendet, sobald der Hundeführer mit dem Hund den Ablageort verlässt. Der Hund ist dabei nicht angeleint. Er folgt ohne Leine zum Startpunkt von Prüfung D.
g. Prüfung C wird stets in Kombination mit Prüfung D durchgeführt.
h. Es wird ein 500 gr Standard Dummy in grün verwendet.
Bewertung der Prüfung
a. Die Bewertung beginnt, sobald der Richter den Hundeführer zum Ablageort schickt, und endet, sobald der Hundeführer mit dem Hund den Ablageort verlässt. Solange der Hund ihn dabei nicht verlässt, darf der Hundeführer einmal zurückgehen, um Korrekturen vorzunehmen. Die vom Hund eingenommene Grundhaltung (liegend, sitzend oder stehend) muss für eine einwandfreie Ausführung beibehalten werden. Die Ruhe, mit der alles ausgeführt wird, ist für die Wertung entscheidend.
b. Der Test gilt als bestanden, wenn der Hund seinen zugewiesenen Platz nicht weiter als einen Meter verlässt und keine Unruhe durch störendes Winseln oder Bellen zeigt.
c. Der Test gilt als einwandfrei bestanden, wenn der Hund von seinem Hundeführer in völliger Ruhe seinen Platz gezeigt bekommt, keine weitere Aufmerksamkeit von seinem Hundeführer erhält, seinen Platz nicht verlässt und ruhig und vertrauensvoll auf seinen Hundeführer wartet.

Prüfung D: Apportieren an Land
a. Der Hund wird ohne Leine und Halsband geführt.
b. Der Hund muss den in Prüfung C geworfenen Dummy apportieren.
c. Der Abwurfort muss so gewählt werden, dass der Hund den dort liegenden Dummy von seinem Standort aus sehen kann, während er den festgelegten Platz hält.
d. Nach Abschluss von Prüfung C folgt der Hund ohne Leine und Halsband zu einem markierten Punkt, von dem aus der Richter den Einsatz des Hundes genehmigt hat. Die Entfernung zu diesem Punkt beträgt etwa fünf Meter vom Ort, an dem Prüfung C abgeschlossen wurde. Die Entfernung zum Dummy beträgt etwa 25 Meter. Der Dummy muss gut sichtbar in der Verlängerung des Abwurforts von Prüfung C positioniert sein.
e. Der Hund darf auf Kommando des Richters zum Apportieren des Dummys losgeschickt werden. Es ist dem Hund erlaubt, kurz in der Nähe des Abwurforts der Attrappe zu suchen.
f. Der Hundeführer darf den ihm zugewiesenen Platz während der Durchführung der Prüfung nicht verlassen.
g. Der Hund muss die Attrappe in Reichweite des Hundeführers bringen.
h. Prüfung D wird stets in Kombination mit Prüfung C durchgeführt. Der verwendete Dummy wiegt etwa 500 Gramm und ist grün.
Bewertung der Prüfung
a. Ein Hund, der unkontrolliert hineinspringt, kann maximal 7 Punkte erhalten. Ein Hund, der nach dem Hineinspringen innerhalb von fünf Metern vom Hundeführer gestoppt wird, hat nicht unkontrolliert hineingesprungen und kann maximal 8 Punkte erhalten. Die Beurteilung der Apportierbereitschaft und der Ausführung ist zentral. Kurzes Suchen nach dem Dummy führt nicht zu einer ungenügenden Punktzahl.
b. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Hund den Dummy apportiert und zu seinem Hundeführer bringt, unabhängig davon, ob er hineinspringt oder (eingewickelt?) ist. Der Test wird von dem Hund perfekt absolviert, der keinerlei Aufmerksamkeit des Hundeführers benötigt, ruhig und ohne Leine zum vom Richter festgelegten Startpunkt folgt, vor dem Start nicht winselt, jammert oder bellt, nicht hineinspringt, auf das Kommando zum Apportieren wartet, sich schnell zum Dummy bewegt und eine vorbildliche Apportierleistung erbringt.

Prüfung E: Apportieren aus tiefem Wasser
a. Der Hund wird ohne Leine und Halsband geführt.
b. Der Hund muss eine sogenannte Schaumstoffente in Erpelfarbe mit einem Gewicht von ca. 500 Gramm apportieren, die in ein klares, tiefes Gewässer geworfen wurde.
c. Der Richter gibt dem Hundeführer den Startpunkt und die Position an, von der aus der Hund positioniert werden soll. Der Startpunkt wird so gewählt, dass er je nach örtlichen Gegebenheiten etwa fünf bis zehn Meter vom Ufer und zehn Meter vom Gewehr und dem Werfer entfernt liegt.
d. Die Schaumstoffente muss so ins Wasser geworfen werden, dass der Hund schwimmen muss, um sie zu erreichen.
e. Der Abwurfpunkt muss so gewählt werden, dass der Hund die Schaumstoffente von der Position in der Nähe des Hundeführers aus sehen kann.
f. Während des Wurfs der Schaumstoffente wird ein Schuss abgegeben. Der Werfer und das Gewehr bleiben während des gesamten Tests an Ort und Stelle. Der Schuss wird abgegeben, sobald die Schaumstoffente ihren höchsten Punkt erreicht hat.
g. Nachdem die Schaumstoffente gefallen ist, gibt der Richter dem Hundeführer das Signal, sie zu apportieren.
h. Der Richter positioniert sich so, dass er das Aufnehmen der Schaumstoffente beobachten kann.
i. Der Hundeführer darf seinen zugewiesenen Platz während des Tests nicht verlassen.
j. Der Hund muss die Schaumstoffente in Reichweite des Hundeführers bringen.
Bewertung der Prüfung
a. Ein Hund, der unkontrolliert ins Wasser springt, kann maximal 7 Punkte erhalten. Ein Hund, der nach dem Einspringen innerhalb von fünf Metern vom Hundeführer gestoppt wird, ist nicht unkontrolliert ins Wasser gesprungen und kann maximal 8 Punkte erhalten. Für eine zufriedenstellende Leistung darf der Hundeführer dem Hund maximal dreimal das Kommando zum Betreten des Wassers geben. Er darf den Hund ein weiteres Mal einsetzen, wenn dieser ohne die Schaumstoffente aus dem Wasser zurückkehrt.
b. Der Test gilt als erfolgreich absolviert, wenn der Hund die Schaumstoffente annimmt und sie seinem Hundeführer bringt, unabhängig davon, ob er während des Wurfs hineinspringt, sich verhakt oder sich schüttelt.
c. Der Test gilt als perfekt absolviert, wenn der Hund keine Aufmerksamkeit vom Hundeführer benötigt, nicht winselt, jammert oder bellt, bevor er losgeschickt wird, nicht hineinspringt, auf das Kommando zum Apportieren wartet, dann sofort ins Wasser geht, schnell zur Schaumstoffente schwimmt und diese vorbildlich apportiert.

Prüfung F: Apportieren an Land
a. Der Hund wird ohne Leine und Halsband geführt.
b. Der Hund muss ein Stück Wild apportieren, das in dichtem Gebüsch platziert wurde. Um welches Wild es sich handeln soll, wird im Vorfeld mit dem Prüfer besprochen. Für alle teilnehmenden Hunde wird die gleiche Wildart verwendet, vorzugsweise Fellwild.
c. Die Prüfung sollte idealerweise so aufgebaut sein, dass der Wind senkrecht zur Laufrichtung des Hundes weht.
d. Der Helfer muss das Wild von einem Ort aus platzieren, an dem der Hund ihn nicht sehen kann, sodass es etwa 30 bis 50 Meter vom Einsatzort des Hundes entfernt landet. Die Entfernung hängt von der Beschaffenheit des Gebüschs und den örtlichen Gegebenheiten ab. Der Helfer zieht sich an einen Ort zurück, an dem seine Anwesenheit und seine Fährte den Hund so wenig wie möglich stört oder ablenkt.
e. Der Testaufbau sollte möglichst so gestaltet sein, dass sich Hundeführer und Hund nicht mehr sehen können, sobald der Hund, in Richtung der Fundstelle betrachtet, mehr als fünf Meter vom Hundeführer entfernt ist. Unter bestimmten Geländebedingungen kann eine künstliche Sichtblende erforderlich sein.
f. Der Richter positioniert sich so, dass er die Suchleistung des Hundes beurteilen kann.
g. Der Richter weist dem Hundeführer den Startpunkt zu, von dem aus der Hund eingesetzt und zu dem er das Wild apportieren muss. Der Hundeführer darf diesen Punkt während des gesamten Tests nicht verlassen, es sei denn, der Richter weist ihn dazu an.
Bewertung der Prüfung
a. Bei der Bewertung wird besonderer Wert auf die selbstständige und systematische Suchmethode, die Ausdauer des Hundes und seine Zuverlässigkeit beim Apportieren gelegt. Anweisungen und Anfeuerungsrufe werden stark negativ bewertet. Die Rückkehr aus der Deckung ohne Wild wird ebenfalls negativ bewertet. Ein Hund, der einmal ohne Wild zurückkehrt, darf maximal zwei weitere Male eingesetzt werden.
b. Der Test gilt als erfolgreich absolviert, wenn der Hund das Wild innerhalb einer angemessenen Zeit, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, apportiert, unabhängig davon, ob er die Beute trägt.
c. Der Test gilt als perfekt absolviert, wenn der Hund vor dem Apportieren weder winselt noch bellt, sofort nach dem Kommando lebhaft, selbstständig, schnell und systematisch mit der Suche beginnt, nicht ohne Wild aus dem Versteck zurückkehrt, das Wild schnell findet und eine vorbildliche Apportierleistung erbringt.

Prüfung G: Apport einer Markierung an Land
a. Der Hund wird ohne Leine und Halsband geführt.
b. Der Hund muss eine gut sichtbar vor ihm geworfene schwarze Krähe apportieren.
c. Der Abwurfort muss so gewählt werden, dass der Hund die schwarze Krähe nicht sehen kann, bevor er sich in unmittelbarer Nähe des Wildes befindet.
d. Der Abwurfort darf nicht so auffällig sein, dass er den Hund anlockt. Die Prüfung muss so aufgebaut sein, dass der Wind senkrecht zu der Richtung weht, aus der der Hund herauslaufen muss. Werfer und Schütze müssen sich im Gegenwind (Luv) des Abwurforts der Krähe befinden. Die Krähe muss diagonal nach vorne in Richtung des Hundeführers geworfen werden, etwa fünf Meter in Windrichtung.
e. Unmittelbar nach dem Schuss muss der Werfer die Krähe in einem weiten Bogen von sich wegwerfen, sodass sie etwa sechzig Meter vom Hund entfernt landet.
f. Werfer und Gewehr bleiben während der gesamten Prüfung an Ort und Stelle.
g. Nachdem der Hundeführer dem Richter signalisiert hat, dass er bereit ist, die Prüfung abzulegen, gibt der Richter dem Werfer und dem Gewehr das Startsignal.
h. Nachdem die Krähe gefallen ist, gibt der Richter nach etwa drei Sekunden das Startsignal für den Hund. Dies geschieht durch Antippen der Schulter des Hundeführers.
i. Der Hundeführer darf dem Hund vom Start bis zum Aufnehmen der Krähe keine Anweisungen oder Kommandos geben.
j. Der Hundeführer darf seinen zugewiesenen Platz während der Prüfung nicht verlassen.
k. Sollten aus irgendeinem Grund nicht genügend schwarze Krähen zur Verfügung stehen, kann nach Genehmigung durch den Delegierten auch eine Saatkrähe verwendet werden. Dies ist nur möglich, wenn nachgewiesen wird, dass diese durch eine Ausnahmeregelung erlangt wurden.
Bewertung der Prüfung
a. Ein Hund, der unkontrolliert einspringt, hat den Test nicht bestanden. Ein Hund, der innerhalb von fünf Metern vom Hundeführer gestoppt wird, ist nicht unkontrolliert eingesprungen und darf den Test nach Erlaubnis des Richters von dieser Stelle oder vom Fuß des Hundeführers aus fortsetzen. Ein Hund, der kontrolliert eingesprungen ist, kann maximal 8 Punkte erreichen. Ein Hund, der die Krähe findet, während er frei und ziellos sucht, hat den Test nicht bestanden. Eine Wiederholung des Tests ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
b. Der Test gilt als bestanden, wenn der Hund durch Beibehalten der richtigen Richtung oder durch bewusstes Wiederherstellen der richtigen Richtung zeigt, dass er sich an den Fallort erinnert hat und die Krähe ohne Signale oder Kommandos apportiert, bis sie aufgenommen wird, unabhängig davon, ob sie (verschluckt?) ist.
c. Der Test wird perfekt von dem Hund absolviert, der vor dem Aussenden nicht jammert, winselt oder bellt, ruhig und aufmerksam an seinem Posten sitzt und keine Aufmerksamkeit von seinem Hundeführer benötigt, auf das Kommando zum Apportieren wartet, sich schnell und zielstrebig auf die Ablagestelle zubewegt, die Krähe findet, ohne suchen zu müssen, und eine „vorbildliche Apportierleistung“ erbringt.

Prüfung H: Apportieren (Blind) über tiefes Wasser
a. Der Hund wird ohne Leine und Halsband geführt.
b. Der Hund muss eine Ente oder eine kleine Gans (Nil-, Nonnen- oder Blässgans) auf der gegenüberliegenden Seite eines breiten, tiefen Gewässers apportieren. Das Gewässer muss mindestens zehn und höchstens vierzig Meter breit und so tief sein, dass der Hund schwimmen muss, um das andere Ufer zu erreichen.
c. Sobald der Hund ihn nicht mehr sehen kann, muss der Helfer das Wild so platzieren, dass es – abhängig von der Breite des Gewässers und der Beschaffenheit des Geländes – mindestens zehn und höchstens vierzig Meter vom Ufer entfernt liegt. Der Helfer zieht sich an einen Ort zurück, an dem seine Anwesenheit und seine Spuren den Hund so wenig wie möglich stören oder ablenken.
d. Der Ablageplatz muss so gewählt werden, dass der Hund das dort liegende Wild erst sehen kann, wenn er sich in unmittelbarer Nähe befindet. Vorzugsweise sollte die Prüfung so aufgebaut sein, dass der Wind senkrecht zur Richtung weht, in die der Hund über das Wasser geführt werden muss.
f. Der Richter weist dem Hundeführer den Ort zu, von dem aus er seinen Hund einsetzen und wo der Hund das Wild apportieren muss. Dieser Ort wird so gewählt, dass er je nach örtlichen Gegebenheiten etwa drei Meter vom Ufer entfernt liegt.
g. Der Hundeführer darf den ihm zugewiesenen Ort während der Prüfung nicht verlassen.
Bewertung der Prüfung
a. Der Schwerpunkt liegt auf der Bereitschaft, das Wild auf der anderen Wasserseite zu apportieren. Zusätzliche Hilfestellungen sind nicht verboten, werden aber negativ bewertet. Der Hundeführer darf den Hund maximal dreimal ins Wasser schicken, um eine zufriedenstellende Leistung zu erzielen. Kehrt der Hund ohne Wild zurück und ist der Richter der Ansicht, dass die Ente noch innerhalb einer angemessenen Zeit apportiert werden kann, darf er ein weiteres Mal eingesetzt werden. Das Umrunden des Wassers, nachdem die Ente gefunden wurde, wird nicht negativ bewertet, es sei denn, das Umherlaufen ist unverhältnismäßig.
b. Die Prüfung gilt als zufriedenstellend bestanden, wenn der Hund das Wild innerhalb einer angemessenen Zeit apportiert, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, unabhängig davon, ob er es trägt oder sich trocken schüttelt.
c. Der Test gilt als perfekt bestanden, wenn der Hund vor dem Hinausgehen nicht jammert, winselt oder bellt, der nach einem Kommando sofort ins Wasser geht, schnell und geradlinig zum anderen Ufer schwimmt, nachdem er angehalten wurde – ob vom Hundeführer oder nicht – und nach höchstens einem Kommando oder einer Anweisung lebhaft, selbstständig, schnell und systematisch mit der Suche beginnt, nicht ohne Beute zum Ufer zurückkehrt, die Ente schnell findet und sie vorbildlich apportiert.

Prüfung I: Geländeprüfung/Einweisen
Um an der Geländeprüfung teilnehmen zu können, muss der Hund am Tag der SJP in den C-B-Prüfungen mindestens 70 Punkte erzielt haben.
a. Der Hund wird ohne Leine und Halsband geführt.
b. Der Hund muss zwei Ringeltauben apportieren.
c. Die Prüfung muss auf freiem Gelände stattfinden. Das bedeutet, dass der Hund, der nicht wesentlich von der Idealroute abweicht, für den Hundeführer jederzeit gut sichtbar sein muss.
d. Die Tauben müssen in V-Form in einem Abstand von ca. 100 und 130 Metern vom Hundeführer positioniert sein. Der Abstand zwischen den beiden Tauben beträgt ca. 50 Meter.
Die Prüfung muss so aufgebaut sein, dass der Wind senkrecht zur Laufrichtung des Hundes weht. Bei Wind von rechts muss die kleinere Taube rechts neben der anderen liegen (siehe Abbildung). Bei Wind von links muss sie links neben der anderen liegen (siehe Abbildung 3). Die Ablageplätze müssen so natürlich wie möglich markiert sein.
e. An den Ablageplätzen und in einem sehr weiten Umkreis muss niedrige Deckung vorhanden sein, damit der Hund das Wild erst sieht, wenn er sich in unmittelbarer Nähe befindet.
f. Die Helfer müssen die Tauben so an den Ablageplätzen ablegen, dass der Hund sie nicht sehen kann.
g. Die Helfer müssen sich so zurückziehen, dass ihre Anwesenheit und ihre Spuren den Hund möglichst wenig stimulieren oder behindern. Die Helfer sollten daher vorzugsweise gerade rückwärts gehen und sich in ausreichendem Abstand aus dem Sichtfeld begeben und dort für die Dauer der Prüfung verbleiben.
h. Der Hundeführer darf seinen zugewiesenen Platz während der gesamten Prüfung nicht mehr als fünf Meter verlassen und darf keine markierte Linie überqueren.
i. Der Hundeführer teilt den Richtern im Voraus mit, welcher Taube der Hund zuerst zugeteilt wird. Diese Taube muss dann auch als erste einlaufen.

SJP Prüfung I
SJP Prüfung I

Bewertung der Prüfung
a. Der Schwerpunkt liegt auf der Führbarkeit. Freies Suchen nach den Tauben ist nicht erlaubt.
Der Hundeführer muss seine Anweisungen und Kommandos auf ein Minimum beschränken, um eine korrekte Ausführung zu gewährleisten. Der Hund muss daher absolut ruhig geführt werden.
Laute Kommandos werden negativ bewertet. Sobald der Hund den Ablageplatz erreicht hat, muss er die Taube selbstständig finden und apportieren. Mehrere zusätzliche Kommandos werden negativ bewertet.
Die vom Hundeführer als erste zu apportierende Taube muss auch zuerst gebracht werden. Bringt der Hund die andere Taube zurück, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird vom Sprecher abgebrochen.
b. Einer der drei Richter wird vom Delegierten zum Sprecher ernannt. Der/Die Sprecher/in:
■ Leitet den Wettbewerb und spricht im Namen der Teilnehmer/innen.
■ Kommuniziert mit den Taubenführern/Richtern, Helfern und dem Publikum.
■ Überprüft die Anwesenheit der zugelassenen Teilnehmer/innen und erklärt den Test.
■ Behält während des Wettbewerbs den Überblick, achtet auf die korrekte Position der Richter/innen und stellt sicher, dass sich der/die Taubenführer/in in seinem/ihrem Arbeitsbereich aufhält.
■ Fragt den/die Teilnehmer/in, welche Taube er/sie zuerst ins Ziel bringen möchte, und gibt dies den Zuschauern bekannt.
■ Hält Sichtkontakt zu den anderen Richtern/innen und beendet den Wettbewerb, wenn zwei Richter/innen die gezeigte Leistung als unzureichend bewerten.
■ Koordiniert die Punktevergabe und gibt diese dem/der Teilnehmer/in und dem Publikum bekannt.
■ Überprüft bzw. hat überprüfen lassen, ob die Tauben von den Helfern jedes Mal korrekt und am selben Platz platziert werden.
■ Nimmt die zurückgebrachten Tauben vom Teilnehmer entgegen und verstaut sie.
■ Überprüft die zurückgebrachten Tauben gegebenenfalls auf Beschädigungen.
■ Meldet die Ergebnisse der Teilnehmer nach Abschluss an die Verwaltung.
c. Die drei Wertungsrichter fällen ein unabhängiges Urteil. Sobald ein Wertungsrichter der Meinung ist, dass die Ausführung mangelhaft ist, zeigt er dies durch Heben der Hand an. Sobald ein zweiter Wertungsrichter die Ausführung ebenfalls als mangelhaft einstuft, beendet der/die Sprecher/in den Test.
d. Die Wertungsrichter vergeben unabhängig voneinander eine Punktzahl zwischen 6 und 10. Die Endpunktzahl ist der Durchschnitt der drei Punktzahlen, gerundet auf die nächste ganze Zahl. Falls ein Wertungsrichter die Ausführung als mangelhaft einstuft, beträgt die Endpunktzahl 6.
e. Der Test wurde von dem Hund zufriedenstellend absolviert, der nicht wesentlich von der Ideallinie abweicht, und beide Tauben in der richtigen Reihenfolge durch Lenken hereingebracht hat, unabhängig davon, ob er
(packt?).
f. Der Test wird von dem Hund perfekt absolviert, der auf der idealen Linie geführt wird, die Tauben auf wenige Kommandos in der vorgegebenen Reihenfolge apportiert, vor dem Aussenden nicht jammert, winselt oder bellt, die Tauben selbstständig an Ort und Stelle findet und eine „vorbildliche Apportierleistung“ erbringt.

Prüfung J: Apportieren eines weit entfernten Wildschleppe
Um an der Apportierprüfung teilnehmen zu dürfen, muss der Hund in der in der vorherigen Einweiseprüfung mindestens 6 Punkte erreicht haben.
a. Der Hund wird ohne Leine und Halsband geführt.
b. Der Hund muss eine weit entfernte Ente oder eine kleine ägyptische, Nonnen- oder Blässgans apportieren. Er muss dabei die vorgegebene Fährte nutzen.
c. Die Fährte beginnt ca. 75 Meter vom Hundeführer entfernt an einem natürlichen Markierungspunkt, den der Richter dem Hundeführer bekannt gibt. Der Hundeführer führt den Hund zum Beginn der Fährte. Der Hund muss diese aufnehmen und auf ein einziges Kommando hin verfolgen. Sobald der Hund die Fährte angenommen hat, darf der Hundeführer keine weiteren Kommandos mehr geben.
d. Idealerweise sollte der Test so aufgebaut sein, dass der Wind aus einer Richtung weht, die zwischen direkt von hinten und senkrecht zur Laufrichtung des Hundes zum Ziel der Schleppspur variiert.
e. Vom Ziel wird eine Schleppspur gelegt. Diese beginnt stets senkrecht zum Ziel. Je nach Schwierigkeitsgrad und Geländebeschaffenheit ist sie mindestens 150 Meter und höchstens 300 Meter lang. Die Fährte muss mindestens zwei Kurven von etwa 90 Grad aufweisen. Am Ende der Schleppspur wird eine Ente oder eine kleine Gans platziert. Das Ende der Schleppspur wird, je nach den Gegebenheiten, möglichst in Wassernähe gewählt.
f. Idealerweise sollte das Gelände so beschaffen sein, dass der Hund, der die Schleppspur aufgenommen hat, schnell wieder im Sichtfeld des Hundeführers ist.
g. Der Schlepper und gegebenenfalls die Richter ziehen sich an einen Ort zurück, an dem ihre Anwesenheit und die von ihnen verfolgte Fährte den Hund so wenig wie möglich ablenken oder stören.
h. Der Hund darf das Ziehen der Fährte nicht sehen, und der Hundeführer darf den ihm zugewiesenen Platz während der gesamten Prüfung nicht verlassen.
i. Als Apportierwild dient eine Ente oder eine kleine Gans. Alle Hunde erhalten jedoch die gleiche Wildart. Es ist zulässig, hierfür das Wild aus Test H zu verwenden.
Bewertung der Prüfung
a. Der Hund muss die Ente/kleine Gans mithilfe der Fährte erreichen. Der Hund darf auf Anweisung des Richters maximal zweimal auf die Fährte gesetzt werden.
b. Die Richter sind wie folgt aufgestellt: ein Richter am Startpunkt und zwei Richter auf der Fährte. Der Richter am Startpunkt bewertet die Führung, das Aufnehmen der Fährte und das Apportieren. Er achtet außerdem darauf, dass der Hundeführer keine unzulässigen Kommandos gibt. Die Richter auf der Fährte positionieren sich so, dass die Arbeit auf der Fährte und das Verhalten des Hundes an der Ente/kleinen Gans beurteilt werden können.
c. Der Richter am Startpunkt vergibt ein „bestanden“ (mindestens 6, maximal 10 Punkte) oder ein „nicht bestanden“. Im letzteren Fall ist auch die Endwertung „nicht bestanden“. Die Richter vergeben auf der Fährtenarbeit unabhängig voneinander Punkte (Minimum 0, Maximum 10). Die Summe dieser beiden Einzelwertungen muss mindestens 12 betragen, um die Prüfung zu bestehen. Die Endnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der drei Einzelwertungen, gerundet auf die nächste ganze Zahl.
d. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Hund korrekt geführt wird, die Fährte mit ausreichender Sicherheit aufnimmt und die Ente/kleine Gans innerhalb einer angemessenen Zeit apportiert, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, unabhängig davon, ob sie eingewickelt ist oder sich trocken schüttelt.
e. Die Prüfung gilt als perfekt bestanden, wenn der Hund vor dem Start nicht winselt, winselt oder bellt, den Anfang der Fährte mit minimalen Hilfen schnell erreicht, die Fährte zügig und korrekt aufnimmt, nicht ohne Ente/kleine Gans zurückkehrt und eine vorbildliche Apportierleistung erbringt.